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AUFRUF ZUR DEMO 17.12.89

Meine Freundinnen, wissen wir, weshalb wir zusammengekommen sind? Sind wir uns dessen bewusst, dass wir auf nichts Geringeres abzielen, als auf den totalen Umsturz der gegenwärtigen Gesellschaftsordnung, einen Umsturz des ganzen bestehenden Sozialvertrages?

Elizabeth Oakes, 1852

FRAUEN DES UNABHÄNGIGEN FRAUENVERBANDES RUFEN AUF:

WIDER VEREINIGUNG

FRAUEN seid wachsam!
Nach Appetithappen:
 
Begrüßungsgeld
BRD-Wirtschaftshilfe
BRD-Wohlstand - zu Lasten der sog. 3. Welt
DDR-Verhandlungen mit IWF

kommt KOHL - SUPPE:

  • Frauen an den Herd: nur 54 % der BRD-Frauen sind berufstätig, (DDR: 91,1 %), d.h. BRD-Frauen sind ökonomisch abhängiger,

  • massenhafte Frauenarbeitslosigkeit: über 1 Million BRD-Frauen sind arbeitslos - dazu kommen 400 000 als "stille" Reserve,

  • wie lange noch Recht auf Schwangerschaftsunterbrechung? (§ 218),

  • freier Zugang zu allen Drogen für unsere Kinder,

  • Sozialabbau: Baustein des EG-Binnenmarktes,

  • Vermarktung des weiblichen Körper: PornograVieh.

    Was bleibt uns - 360-Grad-Wende im patriarchalen Kreis?

    Fangen wir dort an, wo wir aufgehört haben?

    Wir verspielen die Möglichkeit einer gerechten Gesellschaft - einer Gesellschaft ohne:

    SEXISMUS - RASSISMUS - VÖLKERMORD

    Wir fordern: die EIGENSTÄNDIGKEIT der DDR

    und konkret für Frauen:

  • Einsetzung einer Gleichstellungsbeauftragten mit den Kompetenzen einer Ministerin, u.a. zur Überprüfung aller Gesetze, Maßnahmen, Verordnungen und deren Durchführung im Hinblick auf ihre Konsequenzen bezüglich der ökonomischen und sozialen Lage der Frauen.

  • Sicherung des Rechtes auf Arbeit, insbesondere für Frauen.

  • Im Zuge der Erweiterung der Selbständigkeiten von Wirtschaftseinheiten fordern wir die Einsetzung von Frauenbeauftragten bei den Betriebsleitungen, die mit entsprechenden Kompetenzen auszustatten sind. Es ist zu sichern, dass durch Arbeitskräfte-Umstrukturierung, Freisetzung und Neueinstellungen kein sozialer Abstieg von Frauen bewirkt wird.

  • Veränderungen im System der Preise, Tarife, Subventionen und Zuwendungen dürfen nicht zu ungunsten von Frauen, insb. von Alleinstehenden, Frauen mit behinderten Kindern, Rentnerinnen, Studentinnen und Bezieherinnen von Mindest- und Niedrigeinkommen, vorgenommen werden.